Fördermöglichkeiten

Der Bildungsscheck

Mit dem Bildungsscheck unterstützt das Land NRW die Eigenverantwortlichkeit der Betriebe und der Beschäftigten für berufliche Weiterbildung. Beratungsstellen vor Ort helfen weiter und unterstützen bei der Beantragung des Förderangebots.

Was Sie wissen sollten - Basisinformationen zum Bildungscheck NRW

  • Die Kosten für berufliche Weiterbildungen, die in einem individuellen beruflichen Zusammenhang stehen, werden bis zur Hälfte gefördert.
  • Die maximale Förderhöhe beträgt 500 Euro.
  • Der Bildungsscheck wird nach einer Beratung in einer Bildungsscheckberatungsstelle ausgegeben.
  • Es gibt zwei Zugänge: den individuellen Zugang und den betrieblichen Zugang
  • Pro Kalenderjahr kann nur ein Bildungsscheck pro Person beantragt werden
  • Ein Betrieb kann maximal 10 Bildungsschecks beantragen

Alle Informationen erhalten Sie unter: www.mags.nrw/bildungsscheck

Um den Bildungsscheck bei Loguan einlösen zu können muss als Weiterbildungsanbieter zwingend "Loguan“ angeben sein.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Felix Reyhl:

Das Weiterbildungsstipendium

Das Weiterbildungsstipendium unterstützt junge Menschen nach dem besonders erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung bei der weiteren beruflichen Qualifizierung. Die SBB koordiniert im Auftrag und mit Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) die bundesweite Durchführung.

Voraussetzungen sind:

  • Berufsabschlussprüfung mit einer Note besser als „gut“ oder ein begründeter Vorschlag des Arbeitsgebers oder der Berufsschule zum Nachweis Ihrer besonderen Qualifikation
  • Sie müssen jünger als 25 Jahre alt sein. Zwei Jahre fachschulischer Ausbildung dürfen dabei aber angerechnet werden ebenso wie Wehrdienst, Freiwilligendienst, Elternzeit o.ä.
  • ein aktueller Nachweis eines Beschäftigungsverhältnisses von mindestens 15 Wochenstunden

www.sbb-stipendien.de/sbb-start

Die Bildungsprämie

Die Möglichkeit der bundesweit möglichen Bildungsprämie ist leider am 31.12.2021 ausgelaufen und es werden keine Gutscheine mehr ausgegeben.

Weitere Möglichkeiten

Immer einen Besuch wert ist die Förderdatenbank: www.foerderdatenbank.de

Generell

Berufsbezogene Weiterbildungen sind grundsätzlich steuerlich absetzbar. Als Selbstständige können Sie Ihre Weiterbildungskosten als Betriebsausgabe absetzen. Als Arbeitnehmer können Sie die Kosten der Weiterbildung als Werbungskosten in Ihrer Steuererklärung absetzen.

Fördermöglichkeiten sind in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich und ändern sich laufend. Eine umfassende und abschließende Übersicht können wir deswegen nicht anbieten und empfehlen Ihnen daher sich selbstständig für Ihr Bundesland noch einmal zu informieren.